Nach Protesten der Behindertenverbände bietet die Deutsche Bahn das unternehmensübergreifende Angebot der Mobilitätsservice-Zentrale (MSZ) für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste ab sofort wieder an, und zwar auch für die Reisen, die mit privaten Bahnunternehmen geplant werden.
Vorläufig ist jetzt eine Lösung gefunden worden: Mobilitätseingeschränkte Bahnreisende wie Rollstuhlnutzer oder blinde und sehbehinderte Fahrgäste, die bei der Reise mit dem Zug aufgrund ihrer Einschränkung Hilfe benötigen, können das Mobilitäts-Angebot der Deutschen Bahn (DB) wieder uneingeschränkt nutzen. Das teilte eine Sprecherin der Deutschen Bahn am Freitag mit. Damit können über den Mobilitätsservice auch wieder Reisen mit privaten Bahnunternehmen geplant werden.
Die Mobilitätsservice-Zentrale (MSZ)
Die Mobilitätsservice-Zentrale (MSZ) der DB hilft bei der Planung und Durchführung einer Reise. Zudem bietet sie besondere Angebote bei Gepäckservice und barrierefreien Reiseempfehlungen. Die kostenfreien Hilfestellungen gelten für alle Bahn¬reisenden, auch für Kunden von Wettbewerbern der Deutschen Bahn.
Was war passiert?
Bis Ende Januar hatte die DB diesen Service für die anderen privaten Bahnunternehmen mitorganisiert – aber ohne vertragliche Basis und unentgeltlich. Da laut DB die Zahl der Reisenden, die den Service in Anspruch genommen hatten, in den letzten vier Jahren um 50 Prozent stieg (2015: 564.000 Hilfeleistungen, 2018: 850.000 Hilfeleistungen), hatte die Bahn seit dem 1. Februar 2019 den Service den privaten Wettbewerbern in Rechnung gestellt. Daraufhin wollte ein großer Teil der Privaten nicht mehr mit der MSZ zusammenarbeiten.
Mobilität soll flächendeckend wieder einheitlich organisiert werden
Jetzt hat ein Großteil der Privatbahnen das Angebot angenommen und mit der DB eine vertragliche Regelung abgeschlossen. Dadurch deckt nach Aussage der DB der Mobilitätsservice derzeit über 90 Prozent aller durchschnittlich angefragten Hilfeleistungen ab.
Einige Privatbahnen allerdings wollen den Service für ihre Kunden künftig eigenständig organisieren. Diese fordert die DB auf, im Sinne eines einheitlichen Services für Reisende mit Mobilitätseinschränkungen und einer fairen Kostenaufteilung, Partner der Mobilitätsservice-Zentrale zu werden.
Bis diese Gespräche abgeschlossen sind, stellt die DB sicher, dass mobilitätseingeschränkte Reisende auch weiterhin über die bekannten Kommunikationswege die kostenfreien Hilfestellungen für die gesamte Reise abrufen können – egal mit welcher Bahn.